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Grundregeln |
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1. |
Niemand darf einer anderen Person körperlichen und seelischen Schaden zufügen. |
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2. |
Jeder Schüler und Lehrer hat das Recht in Ruhe arbeiten zu können. |
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3. |
Die Schule gehört allen. Wer etwas beschädigt oder davon Kenntnis hat, muss den Schaden melden (Fachlehrer, Sekretariat).
Wer mutwillig etwas beschädigt, kommt für den Schaden auf. |
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4. |
Den Anweisungen von Lehrkräften, der Schulsozialarbeiterin und dem technischen Personal ist Folge zu leisten. |
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5. |
Auf dem gesamten Schulgelände herrscht absolutes Rauchverbot. Dies gilt für das Gebäude, den Schulhof und den Sportplatz.
Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit generell untersagt. |
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6. |
Der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist verboten. |
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7. |
Handys sind auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus auszuschalten. Bei Verstößen können die Geräte von den Lehrern
eingezogen werden. Die Geräte werden bei der Schulleitung aufbewahrt und können nach dem Unterricht abgeholt werden. Im
Wiederholungsfall holen die Eltern das Handy ab. |
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8. |
Das heimliche Fotografieren, beziehungsweise Filmen von Personen oder das heimliche Aufzeichnen des nicht öffentlich
gesprochenen Wortes auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist verboten. Es stellt einen Strafbestand nach § 201 StGB ist und
kann zur Anzeige gebracht werden. |
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9. |
Das Mitbringen von Geld und Wertsachen sollte unterbleiben. Für entstandene Schäden kommt die Schule nicht auf. Es besteht
die Möglichkeit ab Klasse 5 Schließfächer zu mieten und dort Wertsachen zu deponieren. |
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10. |
Auf dem Schulhof wird nicht mit dem Fahrrad oder Moped gefahren. |
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11. |
Schüler mit einer Fahrrad- bzw. Mopederlaubnis können mit ihren Fahrzeugen zur Schule kommen. Es besteht aber nur
Versicherungsschutz für die Person auf dem direkten Schulweg. Die Fahrräder oder Mopeds sind nicht versichert. Fahrräder sind
an den vorgesehenen Fahrradständern abzustellen. |
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12. |
Jegliche Ausübung von Gewalt, egal ob verbal oder körperlich ist verboten. |
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13. |
Waffen oder waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht im Besitz von Schülern sein. Sie werden sofort eingezogen. Im Fall des
gesetzlichen Verbotes dieser Gegenstände wird die Polizei informiert. Ansonsten werden diese Gegenstände den Eltern übergeben.
Das Tragen von Springerstiefeln und Kleidung mit extremistischem Hintergrund ist ebenfalls untersagt.
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14. |
Spielzeug und Spielkarten jeglicher Art sind in der Schule nicht erlaubt. |
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Pausen und Unterricht |
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1. |
Alle Schüler und Lehrkräfte beginnen pünktlich mit dem Unterricht. Bücher und Arbeitsmaterialien liegen vor Beginn des
Unterrichts bereit. |
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2. |
Das Fehlen eines Fachlehrers ist 5 Minuten nach Beginn der Stunde im Sekretariat zu melden. |
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3. |
Einlass zur 1. Stunde ist in der Zeit von 7.30 bis 7.55 Uhr. Dann haben sich alle Schüler in ihren Räumen zu befinden
und sich auf den Unterricht vorzubereiten.
Schüler, die morgens zu spät kommen, werden vom Unterricht der 1. Stunde ausgeschlossen.
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4. |
Die Frühstückspause von 8.40 bis 8.50 Uhr verbringen die Schüler gemeinsam mit ihrem Lehrer in dem Raum, in dem sie die
1. Stunde Unterricht hatten. Ausgenommen sind der Chemie- und Informatikraum. Anschließend wird der Raum gewechselt. |
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5. |
In der Vorbereitungszeit halten sich die Schüler im Unterrichtsraum auf. |
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6. |
In den großen Pausen verlassen alle Schüler das Schulhaus. Der Pausenhof ist für die Grundschule der hintere Schulhof und
für die 5. - 10. Klassen der vordere Hof.
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7. |
Das Verlassen des Schulhofes in den Pausen ist untersagt. |
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8. |
In Freistunden, Ausfallstunden und in der Mittagspause dürfen Schüler mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern das Schulgelände
verlassen. |
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9. |
In der Mittagspause können die Räume im Erdgeschoss und die Sitzecken ihn den Fluren durch die Schüler genutzt werden. |
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10. |
Spielgeräte werden für diese Zeit durch aufsichtsführende Lehrkräfte ausgeteilt. Sie sind in ordentlichem Zustand wieder
abzugeben. |
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11. |
Das Werfen von Schneebällen unterbleibt. |